Allgemeine Geschäftsbedingungen für Curato(AGB) – Stand 01/2023

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die Curato leads GmbH & Co. KG, Rather Str. 78, 40476 Düsseldorf, HRA 23594, vertreten durch die Curato leads Verwaltungsgesellschaft mbH, Rather Str. 78, 40476 Düsseldorf, HRB 75444 (im Folgenden: Auftragnehmer) bietet unter der Marke „Curato leads“ für Kundenunternehmen (im Folgenden: Auftraggeber) die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich des Personal-Recruitings in Form des Kampagnenmanagements auf der digitalen Jobbörse Indeed.com sowie weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen an.

(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber über die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen abschließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen dieses Vertrags und den durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber versendeten Angeboten gehen die jeweiligen Regelungen der Angebote gegenüber den widersprüchlichen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer bietet als Dienstleister im Bereich des Personal-Recruitings Leistungen in Form des Kampagnenmanagements von Recruiting-Kampagnen auf der Jobbörse Indeed.com sowie weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen an. Die Jobbörse Indeed.com wird nicht von dem Auftragnehmer, sondern von dem Anbieter Indeed Ireland Operations Ltd., 124 St. Stephens Green, Dublin 2, Ireland (im Folgenden: Indeed) betrieben. Für den Betrieb der Jobbörse ist ausschließlich Indeed verantwortlich und es gelten die Nutzungsbedingungen des Anbieters sowie dessen Datenschutzerklärung. Die Nutzungsbedingungen sind zu finden unter https://www.indeed.com/legal und die Datenschutzerklärung unter https://hrtechprivacy.com/de/. Soweit zwischen den Parteien zudem zusätzliche Leistungen auf der Plattform „Glassdoor“ des Anbieters Glassdoor, Inc., 300 Mission Street, 16th Floor, San Francisco, CA 94105, USA vereinbart wurden gelten auch die Nutzungsbedingungen dieses Anbieters (abrufbar unter: https://www.glassdoor.com/about/terms.htm). Auch hier gilt, dass für den Betrieb der Plattform nicht der Auftragnehmer verantwortlich ist. Die Datenschutzerklärung für Glassdoor ist ebenfalls zu finden unter https://hrtechprivacy.com/de/.

(2) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen können, je nach getroffener Vereinbarung, unter anderem die Analyse und Optimierung sowie die Erstellung von Stellenanzeigen, die Verschlagwortung der Stellenanzeigen, Erstellung von Inhalten (Bild und Text)  und die Pflege des Unternehmensprofils, die Administration und Veröffentlichung der Stellenanzeigen sowie die Analyse und Aufbereitung der Bewerberdaten umfassen. Soweit dies zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, kann der Auftragnehmer für den Auftraggeber unter anderem auch eine Vorauswahl der Bewerber, automatisierte Absagen, die erste persönliche Ansprache der Bewerber sowie die Terminierung von Vorstellungsgesprächen vornehmen.

(3) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber den Zugang zu seinem eigenen Kundenportal zur Verfügung stellen. In diesem kann der Auftraggeber beispielsweise seine Aufträge und Rechnungen einsehen oder Stellenanzeigen freigeben. Stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Zugang zur Verfügung, so muss sich der Kunde registrieren und verpflichtet sich, auch bei der Nutzung des Kundenportals auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßen. Der Auftraggeber verpflichtet sich des Weiteren, seine Daten und Informationen vor deren Ablage auf dem Datenserver auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (zB Virenschutzprogramme) einzusetzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und diese Dritten, d.h. Personen außerhalb oder innerhalb des Unternehmens ohne Vertretungsberechtigung, nicht zugänglich zu machen.

(4) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach der konkreten Vereinbarung der Vertragsparteien. Geschuldet wird, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich abweichende Regelungen treffen, lediglich die ordnungsgemäße Erbringung der jeweiligen Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragnehmer nicht, eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen zu generieren oder einen geeigneten Kandidaten für die jeweils zu besetzende Stelle des Auftraggebers zu finden. Auch wird der Auftragnehmer die Leistungen nur in dem Umfang vornehmen, in welchem diese von dem (Media-)Budget (siehe § 6) gedeckt sind (dies betrifft insbesondere Inanspruchnahme von Indeed-Leistungen für den Auftraggeber).

(5) Beauftragt der Auftraggeber im Rahmen einer Recruiting-Kampagne die Veröffentlichung von Stellenanzeigen und Schaltung von Indeed-Premium-Produkten auf Indeed.com und damit verbundene Dienstleistungen, wird der Auftragnehmer die Stellenanzeigen im Rahmen der vertraglichen Leistungspflichten an den Anbieter der Jobbörse zur Veröffentlichung übermitteln sowie die geschuldeten Dienstleistungen auf der Jobbörse vornehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich lediglich zur Durchführung der vereinbarten (und vom Budget umfassten) Leistungen im Rahmen der jeweiligen Recruiting-Kampagne. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Verantwortung für fremde Inhalte oder die Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit von Inhalten, Programmen und Webseiten von Indeed.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote können u.a. schriftlich und digital angefragt bzw. eingesehen werden.  Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge, welche auf freibleibende und unverbindliche Angebote erfolgen, kann der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der jeweilige Zugang der Annahmeerklärung.

(2) Der Auftragnehmer wird den Zugang einer Bestellung des Auftraggebers unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt, soweit das Angebot des Auftragnehmers freibleibend war und keine Annahmefrist enthielt, noch keine verbindliche Annahme der Bestellung vor, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(3) Soweit der Auftraggeber ein Angebot anfragt und hierbei das Kundenportal nicht nutzt, wird der Auftragnehmer per E-Mail das Angebot zusenden. Vor Abgabe der Bestellung/des Auftrages kann der Auftraggeber die im Angebot gemachten Angaben überprüfen. Für den Fall, dass der Auftraggeber Änderungen oder Berichtigungen wünscht, kann er Kontakt mit dem Auftragnehmer, bspw. per E-Mail, aufnehmen. Ist der Auftraggeber mit dem Angebot einverstanden, kann er eine Bestellung abgeben.

(4) Soweit der Auftraggeber Zugang zu dem Kundenportal hat, hat er die Möglichkeit auch über dieses Portal Angebote des Auftragnehmers anzufragen. In diesem Fall erfolgt die Kommunikation (bspw. Empfangsbestätigung, Angebot) und der Vertragsschluss über das Kundenportal. Im Rahmen des Bestellprozesses fordert der Auftraggeber zunächst ein Angebot an. Dieses wird durch den Auftragnehmer dann in dem Kundenportal zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat sodann die Möglichkeit das Angebot und die eigenen Angaben zu überprüfen. Der Auftraggeber kann das Angebot mithilfe eines Buttons abzulehnen oder über das Kundenportal Kontakt mit dem Auftragnehmer aufzunehmen, damit bspw. Änderungen am Angebot vorgenommen oder fehlerhafte Eingaben korrigiert werden können. Durch Anklicken des „Akzeptieren und Signieren“-Buttons und durch die Abgabe der entsprechenden elektronischen Signatur kann der Auftraggeber die entsprechende Bestellung aufgeben.

§ 4 Leistungsort

Die Leistungserbringung erfolgt in den Geschäftsstellen des Auftragnehmers.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist für die Recruiting-Kampagnen selbst verantwortlich. Der Auftraggeber ist insbesondere für sämtliche Inhalte, die er an Auftragnehmer sendet oder zur Veröffentlichung auf Indeed.com freigibt, allein verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese bereitgestellten Inhalte (bspw. auf die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Legalität) zu überprüfen. Soweit der Auftragnehmer der Ansicht ist, dass die bereitgestellten Inhalte mit dem geltenden Recht oder diesem Vertrag nicht vereinbar sind, wird der Auftragnehmer Kontakt zum Auftraggeber aufnehmen und im Zweifel von einer Veröffentlichung der Inhalte bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Inhalte durch den Auftraggeber absehen.

(2) Vor der Veröffentlichung der jeweiligen Stellenanzeige muss diese durch den Auftraggeber freigegeben werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer zur Freigabe bereitgestellte Stellenanzeige vor Erteilung der Freigabe zu überprüfen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung benötigten Daten und Informationen im erforderlichen Maße rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Eine nachträgliche Änderung dieser Daten ist dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Vorlagen/Informationen zur vertragsgemäßen Verwendung (u.a. zur Weiterleitung zur Veröffentlichung an die Jobbörse) überlässt, versichert der Auftraggeber, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist. Der Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer und Indeed insbesondere im Rahmen der Vertragserfüllung die bereitgestellten Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden zu nutzen.

§ 6 Budget und Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren ein individuelles Budget für jede Recruiting-Kampagne. Der Auftraggeber hat dieses Budget dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Das Budget setzt sich zusammen aus dem sogenannten Media-Budget und der eventuell vereinbarten weiteren Vergütung/Zusatzkosten. Das Budget stellt den „Preis“ der jeweiligen Recruiting-Kampagne dar. Das Media-Budget wird bei Indeed eingezahlt und dazu verwendet die entsprechenden Leistungen von Indeed in Anspruch nehmen zu können (bspw. Veröffentlichung von Anzeigen oder Inanspruchnahme von Premium-Produkten). Der Auftragnehmer hat hierbei keinen Einfluss auf die durch Indeed festgelegten Preise für einzelne Leistungen (bspw. die Preise für Premium-Stellenanzeigen auf Indeed, einschließlich der durch Indeed vorgenommenen Abrechnung pro Klick, pro begonnene Bewerbung oder nach Cost-per-Apply), welche mit dem Media-Budget gebucht werden. Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber bei Indeed nur Leistungen im Umfang des vereinbarten Media-Budgets vornehmen. Sollte das Media-Budget aufgebraucht sein, werden keine weiteren Leistungen bei Indeed durch den Auftragnehmer vorgenommen bis ein neues Media-Budget durch den Auftraggeber bereitgestellt wurde. Soweit das Media-Budget nicht ausreicht, kann der Auftraggeber dieses nach Absprache mit dem Auftragnehmer erhöhen.

(2) Neben der Bereitstellung des erforderlichen Media-Budgets hat der Auftraggeber, soweit keine abweichende Vereinbarung (bspw. bei den sog. Plus Services des Auftraggebers) getroffen wurde, keine weitere Vergütung an den Auftragnehmer zu zahlen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer das für die Umsetzung der jeweiligen Recruiting-Kampagne im nächsten Monat erforderliche Budget bereits im Voraus zur Verfügung stellen.

(3) Alle vom Auftragnehmer genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

(4) Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, stellt der Auftragnehmer monatlich, jeweils zum Monatsbeginn/Kampagnen-Start, die vereinbarten monatlichen Budgets für die jeweilige Kampagne in Rechnung. Rechnungen des Auftragnehmers sind ab Rechnungszugang binnen 45 Tagen zu zahlen.

(5) Bei nicht fristgerechter Zahlung gemäß § 6 Abs. 4 gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei dem Auftragnehmer.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang durch den Auftraggeber, die Dienstleistungen auszusetzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich von der Aussetzung der Dienstleistungen in Kenntnis zu setzen.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

(1) Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und Aufrechnungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder von dem Auftragnehmer anerkannte Gegenansprüche.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, gestellte Rechnungen im Rahmen externer Vereinbarungen über Forderungsfinanzierung mit Banken und sonstigen Dritten an diese zu übertragen.

§ 8 Vertragslaufzeit, Automatische Vertragsverlängerung, Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrags für die jeweilige Recruiting-Kampagne beträgt je nach Vereinbarung entweder drei, sechs oder zwölf Monate. Soweit die Vertragsparteien den Beginn der Laufzeit nicht konkret vereinbart haben, beginnt die Vertragslaufzeit der jeweiligen Recruiting-Kampagne, sobald der Auftragnehmer mit der Durchführung dieser beginnt.

(2) Die Vertragslaufzeit für die jeweilige Recruiting-Kampagne verlängert sich jeweils um die Dauer der ursprünglichen Laufzeit (je nach Vereinbarung somit um drei, sechs oder zwölf Monate), wenn die jeweilige Recruiting-Kampagne durch keine der Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende der jeweils aktuellen Laufzeit gekündigt wird. Jede Verlängerungslaufzeit beginnt unmittelbar nach Ablauf der vorherigen Laufzeit.

(3) Die automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt jeweils zum ursprünglich für die erste Laufzeit vereinbarten Preis.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für eine Vertragspartei insbesondere vor, wenn

a) die andere Vertragspartei eine Pflicht in erheblichem Umfang schuldhaft verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb einer von der kündigenden Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist abstellt; oder

b) die andere Vertragspartei zahlungsunfähig ist.

Wenn Indeed die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer beendet oder Änderungen vornimmt, welche die Erbringung der Leistungen dem Auftragnehmer unzumutbar machen, kann der Auftragnehmer zudem den Vertrag außerordentlich zu dem Zeitpunkt kündigen, in welchem der Auftragnehmer nicht mehr auf die erforderlichen Funktionen von Indeed für den Auftraggeber zugreifen kann.

(5) Eine Kündigung und eine einer Kündigung vorausgehende Fristsetzung bedürfen der Schriftform.

(6) Der Auftragnehmer hat ihm überlassene Unterlagen nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Ausgenommen davon sind Daten und Unterlagen, bei denen eine gesetzlich längere Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Die Aufbewahrungspflicht besteht bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Auf Wunsch des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Löschung der Daten und Unterlagen schriftlich zu bestätigen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
– im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und / oder der vertraglichen Leistung haben, zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Dies gilt insbesondere nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von Dritter Seite bekannt geworden sind.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten stets im Einklang mit allen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, zu verarbeiten und zu nutzen. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Vertragsparteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.

(3) Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der Betroffenen enthält die Datenschutzerklärung, einsehbar auf der Homepage https://curato-leads.de/de/datenschutz.

§ 11 Sonstiges

(1) Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung seiner Pflichten Leistungen Dritter in Anspruch nehmen.

(2) Der Auftragnehmer ist und darf auch für andere Auftraggeber tätig sein.

(3) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

(4) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer unter Wahrung der Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten nach Vertragsschluss berechtigt ist, den Namen, das Logo und die Marken des Auftraggebers öffentlichkeitswirksam auf allen Kommunikationskanälen und auf Veranstaltungen in Form von Referenzhinweisen zu nutzen sowie zu Marketingzwecken Werbematerial in elektronischer und gedruckter Form anzufertigen. Dieses Recht wird dem Auftragnehmer zeitlich unbeschränkt eingeräumt.

(5) § 11 Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann individualvertraglich ausgeschlossen werden.

(6) Die Verträge mit dem Auftraggeber werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Der Auftragnehmer speichert den Vertragstext nach dem Vertragsschluss, jedoch macht er diesen dem Auftraggeber nach Vertragsschluss nicht zugänglich.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Der Vorrang der Individualabrede gem. § 305b BGB bleibt unberührt.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, soll gleichwohl in jedem Falle der Vertrag ansonsten gültig bleiben. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Bastian Naurath
Founder & Geschäftsführer
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